Der Bezug der Notstandshilfe der späteren RevWerberin wurde vom BVwG für den Zeitraum von 21. 9. 2017 bis 1. 11. 2017 widerrufen, da sie ihre gesundheitlichen Beschwerden aus einem Unfall aus dem Sommer 2017 in den Mittelpunkt des Vorstellungsgespräches für die vom AMS zugewiesene Stelle als Verkaufshelferin gestellt hatte. Sie behauptete, aus diesem Grund maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und nicht sechs Stunden pro Tag stehen zu können. Ein medizinisches Sachverständigengutachten der PVA bestätigte ihre Angaben jedoch nicht.

