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Anspruch auf Invaliditätspension setzt Eintritt ins Erwerbsleben voraus

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2021/80ZAS-Judikatur 2021, 292 Heft 6 v. 11.11.2021

Die nicht arbeitsfähige Kl war in Österreich nie erwerbstätig. Sie erwarb ausschließlich Kindererziehungszeiten und Zeiten der Selbstversicherung wegen der Pflege eines behinderten Kindes. Fraglich war, ob eine Invaliditätspension die tatsächliche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit voraussetzt.

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