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Summierte psychische Auswirkungen der Leitung von Polizeieinsätzen stellen keinen Unfall dar

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2021/65ZAS-Judikatur 2021, 235 Heft 5 v. 13.9.2021

Der Kl leistete als Polizeioffizier im Jahr 2015 während der Flüchtlingskrise an einem Bahnhof innerhalb einer Woche vier Dienste und erstatte im Jahr 2019 an den bekl UV-Träger eine Unfallmeldung, wonach er als Folge dieser Einsätze an psychischen Störungen leide. Fraglich war, ob es sich um einen Dienstunfall handle.

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