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Urlaubsverbrauch bei Auslaufen eines befristeten AV

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2021/48ZAS-Judikatur 2021, 196 Heft 4 v. 12.7.2021

Die Kl stand von Mai 2019 bis April 2020 in einem befristeten AV und wurde ab Dezember 2019 für die restliche Vertragsdauer dienstfrei gestellt. Strittig war, ob ein Anspruch auf Urlaubsersatzleistung besteht, obwohl die Kl eine Vereinbarung über den Verbrauch des Resturlaubs ablehnte.

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