Die Kl überlegte, eine Ausbildung zur Hochtoureninstruktorin zu machen. Daher freute sie sich, mit einem erfahrenen Bergführer mitgehen zu dürfen, der eine Gruppe am Gletscher führte. Bei der Überquerung des Gletscherbachs übernahm sie zur Sicherung eines Gruppenmitglieds ein Seil. Der Bergführer erklärte ihr, wie das Seil zu halten sei und dass sie es loszulassen habe, sollte das Gruppenmitglied stürzen. Er selbst sicherte das andere Ende des Seils. Als das Gruppenmitglied tatsächlich stürzte, ließ die Kl das Seil nicht los und verletzte sich. Der Schadenersatzanspruch der Kl wurde abgewiesen.

