vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Generalunternehmer haftet für die Verletzung seiner Aufforderungspflicht, wenn sein Subunternehmer Ausländer illegal beschäftigt

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturFlorian HörmannZAS-Judikatur 2020/63ZAS-Judikatur 2020, 279 Heft 5 v. 14.9.2020

Über den Gf einer GmbH wurden Geldstrafen verhängt, weil er es unterlassen hatte, einen Subauftragnehmer zum Nachweis der arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen für von diesem illegal beschäftigte albanische AN aufzufordern. Das LVwG behob das Straferkenntnis, weil die Haftung des Auftraggebers die vorherige Bestrafung des Auftragnehmers voraussetze, die jedoch nicht erfolgt war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!