Die Erwerbstätige war als freie Mitarbeiterin eines österreichischen Immobilienunternehmens für die Kunden- und Objektakquisition im Immobilienbereich zuständig. Von ihrem Wohnsitz in Spanien aus bemühte sie sich in Telearbeit mittels Telefons und E-Mail um die Vermittlung von Rechtsgeschäften über Immobilienobjekte in Österreich, wofür sie im Falle eines Erfolgs Provisionszahlungen erhielt. Die Honorarnoten hatte sie unter ihrer spanischen Adresse und Steuernummer erstellt. Strittig war die Frage, ob Österreich für die Durchführung der Sozialversicherung einer freien Dienstnehmerin zuständig ist, die ihre Tätigkeit vom Ausland aus erbringt.

