Die Kl bezog für ein Kind Kinderbetreuungsgeld und nahm dann ein weiteres Kind in Krisenpflege. Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld für das zweite Kind wurde rechtskräftig mangels Voraussetzungen abgewiesen. Fraglich war, ob der Anspruch für das erste Kind vorzeitig endet, wenn für das zweite Kind kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht.

