Nach spanischem Recht besteht hinsichtlich der Aufzeichnung der Arbeitszeit iW bloß eine Verpflichtung zur Erfassung von Überstunden. Im Anlassrechtsstreit einer spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank wegen der Frage der Verletzung der Ruhezeiten und wegen der Bezahlung von Überstunden wurde die Unionsrechtskonformität dieser Gesetzeslage releviert.

