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Familienleistungen für im EU-Ausland lebende Kinder

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2019/38ZAS-Judikatur 2019, 87 Heft 2 v. 18.3.2019

Der Kl ist rumänischer Staatsbürger und lebt in Irland. Nach Zeiten der Berufstätigkeit bezog er zuletzt beitragsunabhängige Sozialleistungen. Er beantragte Familienleistungen für seine Kinder, die in Rumänien leben. Der Antrag wurde abgelehnt, da der Kl weder in Beschäftigung war noch beitragsabhängige Sozialleistungen bezog.

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