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Urlaubsersatzleistung ohne Urlaubsantrag

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2019/19ZAS-Judikatur 2019, 33 Heft 1 v. 15.1.2019

Das deutsche Recht sieht vor, dass ein Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten genommen wird, verfällt. Die Kl machten nach Ende ihrer Dienstzeit Urlaubsersatzleistung geltend. Diese wurde ihnen verwehrt, da sie keinen Urlaubsantrag gestellt hatten, obwohl dies möglich gewesen wäre.

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