§ 24 Abs 1, § 25 Abs 5, § 27 Abs 8 BMSVG
Da sowohl bei der Abfertigungsanwartschaft als auch der Garantieleistung das Zuflussprinzip gilt, sind für die Höhe der Abfertigung die der betrieblichen Vorsorgekasse zugeflossenen Beiträge maßgeblich.
§ 24 Abs 1, § 25 Abs 5, § 27 Abs 8 BMSVG
Da sowohl bei der Abfertigungsanwartschaft als auch der Garantieleistung das Zuflussprinzip gilt, sind für die Höhe der Abfertigung die der betrieblichen Vorsorgekasse zugeflossenen Beiträge maßgeblich.