Grenzgänger arbeiten in einem anderen Staat, als sie leben. Für sie gelten in vielen Rechtsbereichen besondere Regelungen. Im Zusammenhang mit drittstaatsangehörigen Grenzgängern, die in Österreich einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, sind insbesondere auch die ausländerbeschäftigungs- und aufenthaltsrechtlichen Aspekte von zentraler Relevanz, welche in diesem Beitrag dargestellt werden.