Der Einsatz von Algorithmen im Beschäftigungskontext nimmt zu. AG, die Algorithmen bei Personalentscheidungen einsetzen (möchten), haben einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Der Beitrag untersucht, in welchem Umfang Art 22 DSGVO algorithmenbasierten Personalentscheidungen entgegensteht.
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