Die Sanktionsdrohung der Unwirksamkeit gem § 45a Abs 5 AMFG bezieht sich nicht auf arbeitgeberseitig initiierte einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses, sondern nur auf Kündigungen.
9 Ob A 47/21h
Abstract aus ZAS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.