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Aus PLAB wird PLB Der "neue alte" Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge ab 1. 7. 2020

BeitragAufsatzThomas NeumannZAS 2020/45ZAS 2020, 275 - 277 Heft 5 v. 14.9.2020

Mit dem Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisation der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) (FN ) wurde versucht, die Kompetenz zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge beim PLAB (Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) zu bündeln. Das Vorhaben wurde vom VfGH (FN ) aufgehoben und nunmehr vom Gesetzgeber repariert. Das Ergebnis ist das Wiederaufleben der GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) mit neuem Namen: PLB (Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge).

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