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Die neue Europäische Arbeitsbehörde: Struktur, Aufgaben und Auswirkungen für Österreich

BeitragAufsatzValerie DoriZAS 2020/44ZAS 2020, 269 - 275 Heft 5 v. 14.9.2020

Am 13. 3. 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vor. Nach wenigen, sehr intensiven Monaten der Verhandlung, trat am 1. 8. 2019 die entsprechende Gründungsverordnung (VO [EU] 2019/1149 (FN )) in Kraft. Die Europäische Arbeitsbehörde soll zu einer fairen unionsweiten Arbeitskräftemobilität beitragen und die EU-Mitgliedstaaten bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union unterstützen. Am 16. 10. 2019 nahm die Behörde ihre offizielle Tätigkeit auf.

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