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Teilzeit bei familiärer Betreuungspflicht

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2020/16ZAS 2020, 86 - 90 Heft 2 v. 13.3.2020

§ 14 AVRAG

Wird die Maximaldauer der Elternteilzeit überschritten, endet zwar die Besserstellung nach dem MSchG, jedoch kann eine Herabsetzung der Arbeitszeit nach § 14 AVRAG nahtlos folgen.

Die nach § 14 AVRAG erforderlichen Betreuungspflichten müssen sich aus einer familiären Beistandspflicht ergeben.

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