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Verjährungshemmung bei Vergleichsgesprächen mit dem BR

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2019/49ZAS 2019, 276 - 280 Heft 5 v. 13.9.2019

§ 54 Abs 5 ASGG

Durch eine innerhalb angemessener Frist erhobene kollektive Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG wird der Ablauf der Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung der entsprechenden individuellen Ansprüche durch die betroffenen AN mittels Leistungsklage gehemmt.

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