§ 2d AVRAG
Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob Ausbildungskostenrückersatz pauschal vereinbart werden kann, wenn de facto der Arbeitnehmer mehrere Ausbildungen genossen hat und die Kosten diesem nicht mitgeteilt worden sind.
§ 2d AVRAG
Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob Ausbildungskostenrückersatz pauschal vereinbart werden kann, wenn de facto der Arbeitnehmer mehrere Ausbildungen genossen hat und die Kosten diesem nicht mitgeteilt worden sind.