§ 26 AngG; § 6 Abs 1 Z 1 GlBG
Vorliegende Entscheidung regelt die Frage, wer für die sexuelle Belästigung einer geschützten Behinderten durch einen Vorgesetzten in der Rechtsform einer KG einzustehen hat.
OGH 9 ObA 118/11k
§ 26 AngG; § 6 Abs 1 Z 1 GlBG
Vorliegende Entscheidung regelt die Frage, wer für die sexuelle Belästigung einer geschützten Behinderten durch einen Vorgesetzten in der Rechtsform einer KG einzustehen hat.
OGH 9 ObA 118/11k