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Durch Konventionalstrafe gesicherte Konkurrenzklausel: Mitverschuldenseinwand bei einvernehmlicher Auflösung

ArbeitsrechtJudikaturManuel Mayr, Univ. Salzburg (Anmerkung)ZAS 2012/16ZAS 2012, 83 - 87 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf eine Konventionalstrafe bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses hatte sich der OGH in Bezug auf richterliche Mäßigung mit Mitverschulden auseinanderzusetzen.

Rechtsgrundlagen: § 26 ANgG; § 36 AngG; § 37 AngG; § 38 AngG

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