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Der Auskunftsanspruch nach § 91 Abs 1 ArbVG zur Unterstützung von Mitwirkungsrechten

ArbeitsrechtJudikaturJosef Grünanger, Univ. Wien(Anmerkung)ZAS 2012/17ZAS 2012, 87 - 92 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der OGH der Frage, ob betriebliche Informationsrechte auch einer Klage vor dem ASG zugänglich sind.

Rechtsgrundlagen: § 91 Abs 1 ArbVG; § 50 Abs 2 ASGG

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