Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung C-123/10 des EuGH vom 20.10.2011 hingewiesen, welche untersucht, ob von der geringeren Erhöhung von Kleinstpensionen überwiegend Frauen betroffen sind und daher eine Diskriminierung im Sinn der RL 79/7/EWG angenommen werden muss.