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Das freie DV ist ein Dauerschuldverhältnis

ArbeitsrechtJudikaturHellmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2011/170ZASB 2011, 331 Heft 6 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung qualifiziert das aus einem freien Dienstvertrag entspringende Rechtsband als Dauerschuldverhältnis.

Rechtsgrundlagen: § 4 ASVG

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