vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist

SozialversicherungsrechtJudikaturHellmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2011/169ZASB 2011, 330 - 331 Heft 6 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Säumnis einer GKK, einen Einspruch binnen 6 Monaten an die nächste Instanz weiterzuleiten.

Rechtsgrundlagen: § 412 ASVG; § 73 AVG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!