§ 96 Abs 1 Z 1 ArbVG
Mit seiner Entscheidung wendet sich das erkennende Gericht in vorliegender Sache der strittigen Aktivlegitimation des BR in Bezug auf eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit zu.
OGH 29.6.2011, 8 ObA 45/11t
§ 96 Abs 1 Z 1 ArbVG
Mit seiner Entscheidung wendet sich das erkennende Gericht in vorliegender Sache der strittigen Aktivlegitimation des BR in Bezug auf eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit zu.
OGH 29.6.2011, 8 ObA 45/11t