Zusammenfassung: Martin Franzen thematisiert mit seinem Beitrag die Arbeitskräfteüberlassung im internationalen Kontext, indem er nicht nur eine Brücke zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit schlägt, sondern auch auf einschlägiges Sekundärrecht eingeht.
Rechtsgrundlagen: Art 45 AEUV; Art 56 AEUV; RL 96/71/EG