§ 27 GSpG; § 879 ABGB
In vorliegender Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob und wann der Abzug von Trinkgeldern sittenwidrig ist. Mit Verweis auf § 27 Abs 3 und 4 des GlücksspielG sieht er im Anlassfall eine Aufteilung der Trinkgelder als zulässig an.
OGH 30.03.2011, 9 ObA 37/10x