§ 27 GlücksspielG; § 879 ABGB
In vorliegender Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob und wann der Abzug von Trinkgeldern sittenwidrig ist, mit Verweis auf § 27 Abs 3 und 4 des GlücksspielG sieht er im Vorlagefall eine Aufteilung der Trinkgelder als zulässig an.