Mit seiner Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht umfassend mit Fragen der Altersdiskriminierung zu befassen. Dabei waren vor allem die Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Versetzung in den Ruhestand sowie der Abschluss von ausschließlich befristeten Verträgen ab einem gewissen Lebensalter beherrschendes Thema.