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Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung aus Liechtenstein nach Österreich kein Abfertigungsanspruch

ArbeitsrechtJudikaturMMag, Diana Niksova, Ass. am Inst. für Arbeits- und Sozialrecht, der Univ Wien (Anmerkung)ZAS 2011/6ZAS 2011, 35 - 39 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache hatte das erkennende Gericht einen Anspruch auf Abfertigung (alt) in Hinblick auf eine Arbeitskräfteüberlassung im zwischenstaatlichen Kontext Liechtenstein - Österreich zu beurteilen. Dabei waren vor allem die Bestimmung des gewöhnlichen Arbeitsortes sowie die vermeintliche Anwendung des § 7b AVRAG zu thematisieren.

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