Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung äußert sich der OGH zur Zulässigkeit der Subüberlassung von Arbeitnehmern. Dabei war vor allem die Frage einer Klärung zuzuführen, ob der Erstüberlasser auch bei Unkenntnis für ein dem Überlassenen zustehendes höheres Entgelt haftet und er weiterhin als Beschäftiger anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 5 AMFG; ܧ 10 AÜG; Abschn XIX KVAÜ