Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich in vorliegender Sache näher mit der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 153 ASVG
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Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich in vorliegender Sache näher mit der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 153 ASVG
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