§ 82 GewO 1859; § 1 Z 3 Wiener LG zum Schutze der persönlichen Ehre
In vorliegender Sache war strittig, ob die Entlassung eines Arbeitnehmers aufgrund einer Ehrenkränkung nach dem Wiener LG zum Schutze der persönlichen Ehre eine Entlassung nach § 82 lit d GewO zu rechtfertigen vermag.