Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das OLG Wien klar, dass infolge des Todes der Anspruchswerberin ein Parteiwechsel stattfindet, dem amtswegig eine Berichtigung der Parteibezeichnungen zu folgen hat.
Rechtsgrundlagen: § 76 ASGG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das OLG Wien klar, dass infolge des Todes der Anspruchswerberin ein Parteiwechsel stattfindet, dem amtswegig eine Berichtigung der Parteibezeichnungen zu folgen hat.
Rechtsgrundlagen: § 76 ASGG