Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich einer näheren Umschreibung des Begriffsbildes "Mobbing" und grenzt dieses von einem allgemein schlechten Betriebsklima ab.
Rechtsgrundlagen: § 1157 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich einer näheren Umschreibung des Begriffsbildes "Mobbing" und grenzt dieses von einem allgemein schlechten Betriebsklima ab.
Rechtsgrundlagen: § 1157 ABGB
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