RL 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie
In vorliegender Sache war die Zulässigkeit der Versetzung eines Feuerwehrmannes zu prüfen, um ein Überschreiten der Höchstarbeitszeit zu verhindern. Wie ist insofern im Lichte der Arbeitszeitrichtlinie der Verlust allfälliger Gefahrenzulagen durch die unfreiwillige Versetzung zu sehen?