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Keine rechtsmissbräuchliche Berufung auf Arbeitnehmereigenschaft

ArbeitsrechtJudikaturMartin Schauer, Univ. Wien (Anmerkung)ZAS 2010/52ZAS 2010, 326 - 331 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 879 ABGB; § 1295 Abs 2 ABGB; § 1305 ABGB; § 23 AngG; § 40 AngG

In vorliegender Rechtssache widmet sich das erkennende Gericht der Frage, ob eine Berufung auf die Arbeitnehmereigenschaft durch den Arbeitnehmer rechtsmissbräuchlich ist, wenn dem Beschäftigten ein Arbeitsvertrag angeboten wurde, obwohl der Arbeitnehmer es vorzieht, aufgrund eines Werkvertrags beschäftigt zu sein.

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