Zusammenfassung: Die Autoren geben der Kündigung des SVA-Gesamtvertrags durch die Ärztekammer Raum in ihrem Beitrag und untersuchen Möglichkeiten und alternative Modelle, die dem Krankenversicherungsträger zur Verfügung stehen, um auch in einem solchen vertragsfreien Zustand eine Direktverrechnung zwischen Ärzten und Krankenversicherungsträgern zu gewährleisten. Dabei gehen sie auf Zulässigkeit und Grenzen von Individualabreden iSd ASG ein und beleuchten die Lage nach GSVG.