Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte sich in vorliegender Sache eingehend mit Auslegungsfragen und Textierungen von Dienstzeugnissen sowie der Auslegung des normativen Teils eines Kollektivvertrags zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 6 ABGB; § 7 ABGB; § 1163 ABGB; § 39 AngG