Zusammenfassung: Vorliegendes Urteil des LG Innsbruck widmet sich weitgehend Fragen des Beweismittelrechts. Dabei wird unter anderem die Frage behandelt, wann eine Annahme als erwiesen gilt und was unter einem sekundären Feststellungsmangel zu verstehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 272 ZPO
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