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Zurückweisung eines Antrags wegen entschiedener Sache als Verwaltungssache

SozialrechtJudikaturHellmut Teschner (Bearbeitung)ZASB 2010/131ZASB 2010, 273 Heft 5 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Vorliegendem Sachverhalt liegt die Frage zugrunde, ob die Zurückweisung eines Antrags wegen entschiedener Sache im Lichte des § 355 ASVG als Verwaltungssache zu gelten hat, weil kein Anspruch über den Anspruch vorzunehmen und somit auch keine Leistungssache indiziert ist.

Rechtsgrundlagen: § 355 ASVG

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