§ 13 Abs 1 BPGG
Der OGH hat im Rahmen seines Erkenntnisses eindeutig festgestellt, dass bei bloß kurzfristigen Unterbrechungen der stationären Pflege des Pflegebedürftigen der Anspruchsübergang zu bejahen ist.
§ 13 Abs 1 BPGG
Der OGH hat im Rahmen seines Erkenntnisses eindeutig festgestellt, dass bei bloß kurzfristigen Unterbrechungen der stationären Pflege des Pflegebedürftigen der Anspruchsübergang zu bejahen ist.