§ 36 Abs 3 lit a AlVG
In vorliegender Sache hatte der VwGH die Beurteilung von Unterhaltsvereinbarungen zwischen einem Arbeitslosen und der von ihm getrennt lebenden Ehefrau durch die Unterbehörde als für das AMS nicht bindend zu prüfen. Hat die Unterbehörde den Sachverhalt rechtsrichtig beurteilt?