§ 15 Abs 1 BAG
In vorliegender Sache hatte der OGH die Zulässigkeit der Beendigung eines Lehrverhältnisses zu beurteilen. Fraglich war insofern, ob die sechs Wochenfrist als Maximalfrist anzusehen ist, die die gesetzliche Dreimonatsfrist verkürzt.
OGH 11.5.2010, 9 ObA 39/10s