§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Vorliegendes Judikat befasst sich mit der arbeitsverfassungsrechtlichen Kündigungsanfechtung und beleuchtet die Voraussetzungen eines Sozialplans hinsichtlich der konkreten Namhaftmachung von Vergleichspersonen näher.
OGH 11.5.2010, 9 ObA 69/09a