§ 8 Z 1 ArbVG; BAGS-KollV
In verfahrensgegenständlicher Sache stellt der OGH eindeutig fest, dass eine Mitgliedschaft in einer freiwilligen Berufsvereinigung ausschließlich durch eine Beitrittserklärung erfolgen kann, sofern keine anderslautende Bestimmung in der Satzung diesem Grundsatz zuwiderläuft.