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Beurteilung der Schulausbildung bei der Verlängerung der Kindeseigenschaft

SozialrechtJudikaturHellmut TeschnerZASB 2009/152ZASB 2009, 328 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Das LG St.Pölten beschäftigte sich im Hinblick mit der Aufrechterhaltung der Kindeseigenschaft mit der Frage, wie viele Stunden Normalarbeitszeit ein Schüler für die Ausbildung aufwenden muss und ob 12 Stunden Unterricht hierfür bereits ausreicht.

Rechtsgrundlagen: § 252 Abs 2 Z 1 ASVG

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