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Berücksichtigung wesentlicher Abweichungen von den Richtwerten der EinstV

SozialrechtJudikaturHellmut TeschnerZASB 2009/154ZASB 2009, 328 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Das LG Innsbruck prüfte, ob die im § 1 Abs 3 und 4 bzw. § 4 Abs 2 EinStV normierten Richtwerte über- bzw. auch unterschritten werden können.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 EinstV; § 1 Abs 4 EinstV; § 4 Abs 2 EinstV

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